MiFID II – Taping ist die Lösung für die Finanzbranche
MiFID II, was als Abkürzung für Markets in Financial Instruments Directive steht, ist eine EU-weite Finanzmarktrichtlinie, welche erlassen worden ist, um die Transparenz zu erhöhen. Dei Richtlinie hat auch im Bereich der Telekommunikation eine gewisse Relevanz, weshalb Ihnen vio:networks in diesem Artikel erklärt, was Sie über MiFID II wissen müssen.
Was versteht man unter MiFID II?
Die europäische Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente MiFID II, „Markets in Financial Instruments Directive“ und die Verordnung MiFIR, „Markets in Financial Instruments Regulation“ zielen darauf ab, mehr Stabilität, Integrität und Transparenz zu schaffen. Diese Richtlinie beinhaltet neben vielen weiteren Regelungen auch die Pflicht für Vermittler von Finanzprodukten, Telefongespräche aufzuzeichnen. Diese Aufzeichnungen müssen zudem, laut Gesetz fünf Jahre lang archiviert werden. MiFID II/MiFIR sind schon am 1. Juli 2014 in Kraft getreten und seit dem 3. Januar 2018 in Anwendung. Ab dem 1. August 2020 gibt es nun eine neue Finanzanlagenvermittlungsverordnung, auch FinVermV genannt, die im § 18a FinVermV die Pflicht für das Aufzeichnen von Telefongesprächen bei der Beratung und Vermittlung von Finanzprodukten festschreibt.
Wen betrifft MiFID II?
Alle Vermittler von Finanzprodukten müssen sich nach MiFID II richten. Damit sind Banken, Broker, Fondsgesellschaften und Finanzberater mit Erlaubnis nach §34f GewO gemeint. Jene Institute und Dienstleister unterliegen somit der Pflicht Anrufe aufzuzeichnen und für fünf Jahre zu speichern.
Welche Gespräche müssen aufgezeichnet werden?
Neben weiteren Regelungen geht es bei MiFID II um die rechtssichere Dokumentation von Gesprächen. Demnach müssen telefonische Beratungsgespräche, die Annahme, Weiterleitung und Ausführung von Aufträgen und die damit verbundene elektronische Kommunikation aufgezeichnet werden. Anschließend werden diese für die vorgeschriebene Zeit archiviert. Bei Auffälligkeiten wird dieser Zeitraum auf sieben Jahre verlängert.
Taping: So funktioniert die Aufzeichnung nach MiFID II
Am Beispiel der Produktlösung von vio:networks, erklären wir Ihnen in diesem Abschnitt wie die Aufzeichnung bzw. das Taping nach MiFID II funktioniert. Um Ihre Compliance-Anforderungen zu erfüllen, können Sie ganz einfach in der intuitiv bedienbaren Konfigurationsoberfläche der Telefonanlage das Aufzeichnen eingehender Telefonate durch Taping standardmäßig aktivieren. Alternativ haben Sie die Möglichkeit ein- und ausgehende Telefonate während des Gesprächs dynamisch, durch Drücken einer Taste am Telefon aufzuzeichnen. Damit werden Ihre Telefonate in eine Audioaufnahme umgewandelt und auf unseren Servern in den ausfallsicheren Rechenzentren mit Standort in Deutschland für 5 Jahre gesichert.
MiFID: Wie hoch sind die Kosten für das Taping?
Abschließend stellt sich noch die Frage, wie hoch die Kosten für das Taping im Rahmen von MiFID sind. Bei vio:networks können Sie die Taping-Funktion im Profi- oder Premium-Paket der Cloud-Telefonanlage, mit einer Grundgebühr von 25 € pro Nutzer und Monat hinzubuchen. Damit stehen Ihnen 300.000 kostenfreie Aufnahmeminuten zur Verfügung – das sind 4 Stunden pure Telefonzeit pro Tag. Mit dieser Option setzen Sie einfach und komfortabel die MiFID-II-Richtlinien um und vermeiden jegliche Sanktionen. Dabei ist es zudem völlig irrelevant, ob Sie von Ihrem IP-Telefon, Smartphone, Tablet oder Computer aus telefonieren. Ihre Gespräche werden gespeichert und das ohne Mehraufwand.
MiFID II: Checkliste
- Markets in Financial Instruments Directive, kurz MiFID II, ist eine Finanzmarktrichtlinie, die für mehr Transparenz sorgen soll
- Vermittler von Finanzprodukten müssen aufgrund dessen Telefongespräche aufzeichnen und archivieren
- Die einfache Lösung, um diesen Anforderungen gerecht zu werden, ist das Taping bzw. Aufzeichnen von Gesprächen
- Das Taping kann bei vio:networks, standardmäßig im Webinterface oder dynamisch durch das Drücken einer Taste aktiviert werden